E-Mail-Adressen werden nach Abmeldung der/des ehemaligen Besitzerin/Besitzers gesperrt und aus Datenschutzgründen NICHT an eine andere Person neu vergeben. Personen, die zurück an die TU kommen (Re-Immatrikulierung, neues Beschäftigungsverhältnis, etc.) und nachweislich die/der ehemalige Inhaber:in der E-Mail-Adresse sind, können diese allerdings zurück erhalten. Ein Anspruch auf die Wiederherstellung älterer E-Mails besteht allerdings nicht.