Sie sollten möglichst vor Beendigung Ihres Arbeitsverhältnisses Ihre Daten an Nachfolger / Vorgesetzte übergeben. Ihr Zugang könnte ohne vorherige Ankündigung sofort nach Ablauf des Arbeitsverhältnisses gesperrt werden. Sollte der Zugang nach Beendigung des Vertrages noch funktionieren, bedeutet das nicht automatisch, dass Sie ihn behalten können. Bei Problemen nach einer durchgeführten Abmeldung kann nur Ihre vorherige Dienststelle Ihnen weiterhelfen.

Sie haben im eigenen Interesse selbst dafür Sorge zu tragen, dass mögliche Sender von E-Mails über die Ungültigkeit Ihrer E-Mail-Adresse umgehend informiert werden. Anderenfalls lässt es sich nicht vermeiden, dass an Sie gerichtete E-Mails nicht mehr zugestellt werden können. Seitens der TU Braunschweig kann diesbezüglich keinerlei Haftung übernommen werden.

Bitte beachten Sie auch die Hinweise auf dem Abmelde-Formular (https://www.tu-braunschweig.de/it/self-service/formulare/einzelformular/?anId=AN09).